Significante

– Philosophische Betrachtungen und Denkanstöße –

Sozialphilosophie der Demütigung

Demütigung, Kränkung, Beleidigung, Herabwürdigung, Erniedrigung, Affront, Schmähung, Missachtung, Bloßstellung, Entehrung und andere ausgrenzende Handlungsformen gehören zum Alltag. Bemerkenswert ist die Vielzahl der Bezeichnungen, die sich alle auf das gleiche Thema beziehen und möglicherweise nur juristisch unterschiedliche Relevanz haben. Wir kennen sie aus eigener Erfahrung, ob in der Rolle von Agierenden oder von Betroffenen. Solche Handlungsformen gehören nicht nur zu den elementaren Situationen im Lebensalltag, sondern sie werden darüber hinaus in vielen gesellschaftlichen Bereichen instrumentell eingesetzt oder herbeigeführt, ob in Behörden, Unternehmen oder anderen Organisationen, in der Politik, den Medien und anderen Formationen. Auch wird man sich kaum des Eindrucks erwehren können, dass die strukturellen Opportunitäten und kommunikativen Möglichkeiten für Demütigungen und Entehrungen zugenommen haben. Die gesellschaftlichen Positions- und Konkurrenzkämpfe nehmen in ihrer Breite und Tiefe zu, Demütigungen finden in den sich umgreifenden (semi-)öffentlichen Verfahren des Vergleichens und Hierarchisierens immer neue Nahrung, die neuen Kommunikationstechnologien erhöhen in einer exponentiellen Weise die Möglichkeiten, sich an Demütigungswettbewerben zu beteiligen oder ihnen zum Opfer zu fallen, und auch die normativen Voraussetzungen, demütigen zu können oder etwas als eine Demütigung zu erfahren, verstärken sich.

Die folgenden Ausführungen resultieren aus einem Forschungsprojekt über symbolische Verletzungen, welches sich zum Ziel setzte, Demütigungen und Entehrungen in unterschiedlichen gesellschaftlichen Kontexten und Bereichen zu analysieren. Damit wird ein soziologisch bisher kaum analysierter Bereich betreten. Er befasst sich in rekonstruktionslogischer Absicht und vor dem Hintergrund sozialontologischer Fragestellungen mit einer der zentralen Fragen, auf die man schnell stößt, wenn man beginnt, sich mit der empirischen Analyse von Demütigungen und Herabwürdigungen zu befassen: Mit welchen Phänomenen hat man es eigentlich zu tun? Wie stellen sich diese Phänomene her? Diese Fragen mögen überraschen. Im Alltag stellen sie sich kaum. Es ist uns in der Regel schnell deutlich, wie wir demütigen können und wann eine Demütigung vorliegt. Umstritten ist im Alltag eher die Frage, ob nun eine Demütigung als eine solche gemeint und intendiert war oder ob sie sich nicht auch solchen interessanten Strategien verdankt, die man beispielsweise in Fällen des Mobbings in Schule und Beruf oft beobachten kann, dass sie sich tarnen oder maskieren und in der Konsequenz die Opfer auch noch für ihre vermeintlichen Fehlinterpretationen verantwortlich machen. Zudem scheint es auch in vielen Kontexten relativ eindeutig zu sein, wie und mit welchen Handlungen man demütigen kann, denn häufig stehen zur Realisierung von Demütigungen und Herabwürdigungen institutionalisierte Handlungsformate, Praktiken, Bestrafungen, Sprech- oder Gewaltakte bereit, derer man sich bedienen kann. In der bisherigen Forschung werden wohl aus diesem Grunde auch vornehmlich institutionalisierte Praktiken wie Degradierungszeremonien oder der Pranger analysiert. Mitunter wird aus diesem Grunde der institutionalisierte, öffentliche Charakter von solchen Praktiken zum Definiens von Demütigungen schlechthin erklärt. Diese sich an relativ äußerlichen Kriterien orientierende Form der Begriffsbildung wird aber einer Vielfalt von Phänomenen nicht gerecht. Sie setzen eine scheinbare Selbstevidenz von Praktiken voraus, die sich eigentlich nur einer relativ breiten Übereinstimmung ihrer Interpretation verdankt. Praktiken aber sind weder in ihrer Funktion noch in ihrer Bedeutung selbstevident.

Will man Demütigungen oder Entehrungen also in einer soziologischen Perspektive analysieren, so empfiehlt es sich, die Forschungsperspektive zu verändern. Es gilt nicht, Praktiken zu beschreiben, sondern der Frage nachzugehen, wie sich Demütigungen in der Handlungspraxis herstellen. Aus diesem Grund werden die folgenden kurzen Ausführungen in einem rekonstruktionslogischen Sinne von der Frage getragen, wie Demütigungen möglich sind, sie versuchen also, wesentliche soziale Bedingungen der Möglichkeit von Demütigung zu identifizieren. Wir wenden also aus heuristischen Gründen den allseits bekannten und erfahrenen Sachverhalt, dass Demütigungen in sozialen Welten ubiquitär vertreten sind, in die rekonstruktive Frage nach ihren sozialen Bedingungen. Denn Demütigungen sind komplexe und dynamische Phänomene, die sich nicht aus einzelnen basalen Handlungen ableiten lassen. Ihre ontologischen Eigenschaften werden in der sachlichen Dimension durch ihre Beobachtungsabhängigkeit und damit durch spezifische Funktionszuschreibungen erzeugt. Ihre relationalen Eigenschaften der Objektivität und Faktizität werden in der sozialen Dimension durch triangulative Mechanismen hervorgebracht. Dass schließlich Demütigungen in einer besonderen Weise im Rahmen von spezifischen Funktionszuschreibungen beobachtet werden können, setzt in der normativen Dimension ihre intrinsische Bezugnahme auf Ordnungen der Anerkennung voraus, und zwar in der Form ihrer Negation. Diese Trias von Beobachtungsabhängigkeit, triangulativ produzierter Objektivität und intrinsischer Anerkennungsnormativität ist konstitutiv für das Phänomen »Demütigung«.

1. Apperzeption und Triangulation

Soziale Phänomene sind beobachtungsabhängige Phänomene. Dies gilt für alle sozialen Phänomene oder Objekte. Wesentliche Eigenschaften von sozialen Phänomenen, insbesondere ihr »Sinn«, ihre »Bedeutung« oder ihre »Funktion«, sind beobachtungsabhängig. Mit dieser Aussage rekurrieren wir auf eine sozialontologische Position, die in jüngeren Jahren in das Zentrum sozialontologischer Untersuchungen gerückt ist und eine Differenzierung zwischen solchen Objekten mit sich bringt, die in ihren Eigenschaften beobachtungsunabhängig sind, und solchen, deren Eigenschaften und Existenz darauf beruhen, dass sie in einer spezifischen Weise beobachtet werden, was wiederum nichts anderes heißt, als dass die soziale Welt eine sinnhaft konstituierte Welt ist. Der Terminus der »Beobachtung« ist jedoch enorm belastet und von daher explikationsbedürftig. Er umfasst im Grunde genommen alle Formen der intentionalen Bezugnahme auf etwas (als etwas) oder, um einen aus der Mode gekommenen Begriff zu nehmen, der Apperzeption (im Sinne des neulateinischen »adpercipere«, des »Hinzuwahrnehmens«): Etwas Erfasstes wird in einer spezifischen Weise als etwas aufgefasst oder bestimmt. Soziale Phänomene unterscheiden sich von naturalen Phänomenen in ihren ontologischen Voraussetzungen darin, dass sie ihre Existenz und ihre Realität dem Umstand verdanken, dass sie apperzipiert werden, dass sie Objekt intentionaler Bezugnahmen sind, von Beschreibungen, Beobachtungen, Empfindungen, Darstellungen und Unterscheidungen und damit von propositionalen Haltungen, aber auch von leiblich-intentionalen Apperzeptionen, also allgemein von solchen Akten, in denen etwas-als-etwas bestimmt, erfahren oder erlebt wird. Diese Aussagen gelten auch für Demütigungen. Auch Demütigungen sind beobachtungsabhängige Phänomene. Dass etwas als eine Demütigung apperzipiert wird, ist abhängig von den spezifischen intentionalen Formen und Gehalten, in denen dies geschieht. Gegen einen auch unter soziologischen Theorien weit verbreiteten kognitivistischen »bias« wird man jedoch den Einwand erheben müssen, dass die apperzeptive Konstitution nicht allein die Bestimmung dessen, was gegeben ist, also die Was-Problematik betrifft, sondern auch immer, aber ebenfalls in unterschiedlichen Graden, die Bestimmung betrifft, wie etwas gegeben ist. Es geht also nicht nur um kognitive Bestimmungen, sondern auch um Bestimmungen des »Wertes« von etwas und somit, da Werte intrinsisch mit affektiven Betroffenheiten verbunden sind, um emotionale Reaktionen. Man könnte diesbezüglich auch zwischen dem materialen und dem formalen Objekt einer Bezugnahme differenzieren. Das materiale Objekt mag ein bestimmter Akt sein, das formale Objekt der »Wert«, den dieser Akt ausmacht.

Die soziale Konstruktion sinnhaft gegebener, objektiver sozialer Phänomene vollzieht sich, so die These, auch immer im Medium affektivgenerierender Wertbestimmungen. An diesem theoriearchitektonisch bedeutsamen Scharnier schließen wir sozialontologische, phänomenologische und emotionstheoretische Konzepte zusammen: In Apperzeptionen oder Beobachtungen wird nicht nur die »Sache«, sondern es wird auch ihre »Qualität«, ihr »Wert« bestimmt, und dieser Wert führt zu affektiven oder emotionalen Betroffenheiten. Es gibt keine affektfreien sozialen Sachverhalte. Demütigungen schmerzen. Ihre affektive Valenz ist mitunter kaum reintegrierbar, denn die Apperzeption von etwas als einer Demütigung setzt eine Bezugnahme auf existentielle Werte voraus, und zwar solcher Werte, die sich aus Anerkennungswünschen ergeben, aber eben solchen, die negiert werden. In dieser Formulierung findet sich die komplexe Logik von Demütigungen: Jeder Demütigungsversuch setzt die Geltung der Anerkennungsordnung voraus, die aberkannt wird. Bevor diese Thematik näher ausgeführt werden wird, ist es geboten, sich zunächst noch mit einer weiteren sozialontologischen Problematik auseinanderzusetzen. Dass soziale Phänomene beobachtungsabhängig sind, heißt nicht, dass sie nicht ihre eigene Objektivität und Faktizität besitzen. Im Gegenteil, es gibt nur wenige Phänomene, die eine solche Realitäts- und Objektivitätslast mit sich tragen wie Demütigungen. Beobachtungsabhängige Phänomene erhalten ihre soziale Objektivität und Realität in der Sozialdimension durch die Rekursivität von Beobachtungen, also von intentionalen Bezugnahmen, die nicht nur in ihren Akten, sondern auch in ihren Gehalten und Noemata aufeinander Bezug nehmen und auf diese Weise eine Ordnung sui generis erzeugen. Demütigungen erzeugen ihre soziale Objektivität selbst, indem auf sie in einer rekursiven und sich wechselseitig stabilisierenden Weise in intentionalen Akten Bezug genommen wird. Sie verlieren diese graduell, wenn ihnen in solchen Akten widersprochen wird oder wenn solche Akte in ihren intentionalen Netzwerken nicht mehr reproduziert werden. Die Fundierungen und Verankerungen solcher Formen sozialer Konstitution werden mitunter in Phänomenen wie einer kollektiven Intentionalität gesucht. Damit verlagert man sie aber in einen vorsozialen Raum. Plausibler ist es, die Objektivität sozial konstituierter Phänomene als eine relationale Eigenschaft von Intentionen wie als Eigenschaft der Relationen von Intentionen zu verankern. Hier bietet es sich an, auf den Mechanismus der Triangulation zu verweisen. Wir können diesen als einen elementaren sozialen Mechanismus verstehen, in dem sich intentionale Akteure kommunikativ auf etwas in der Welt beziehen und damit zugleich die Subjektivität ihrer Auffassungen wie die Objektivität des Gehalts ihrer Aussagen konstituieren. Als Triangulation wird eine dreiecksförmige Interaktion zwischen mindestens zwei Lebewesen und einem Gegenstand begriffen. Mit Hilfe dieser »Ursituation« wird versucht aufzuzeigen, dass Gedanken selbst eine soziale Angelegenheit sind, sondern auch, dass sich die Verfügung über Begriffe objektiver Wahrheit der Teilnahme an Triangulationen verdankt, denn wie sonst sollte man darauf aufmerksam werden, dass man sowohl fehlbare Ansichten haben wie auch subjektive Überzeugungen vertreten kann, wenn nicht in einer erfahrbaren Differenz zu den Überzeugungen Anderer.

In Triangulationen und ihren Rekurrenzen, seien diese konsensuell oder konfliktär und dissonant, wird die Objektivität und Wirklichkeit von sozialen Phänomenen konstitutiert. Beobachtungsabhängige, sinnhafte Phänomene werden in Triangulationen als objektive soziale Tatsachen konstituiert, als »faits sociaux«, die in der Gestalt von triangulierenden Akten konstativer, konativer und affektiver Intentionalität ihre Realität entfalten. Dies gilt auch für Demütigungen. Sie evozieren Krisen in sozialen Konstellationen und personalen Identitäten, sie transformieren Erwartungshaltungen, sie generieren affektive Zustände und legen bestimmte Handlungen nahe. Zieht man mit ihrer Apperzeptionsabhängigkeit und ihrer Triangulationsabhängigkeit beide Bestimmungsgründe zusammen, so lässt sich ein Phänomen explizieren, welches man oft in Situationen der Demütigung findet. Diese beiden Dimensionen kommen nur selten zur Deckung. Eine von der einen Seite als Demütigung apperzipierte, also mit einer Funktion der Ausgrenzung und der Herabsetzung bedachte Handlung wird von der anderen Seite gerade nicht als solche apperzipiert oder als solche nicht bestätigt. Die soziale Objektivität von Demütigungen bleibt häufig umstritten oder sie wird, was häufig in solchen Situationen festzustellen ist, abgestritten, was auf Seiten des Gedemütigten als eine Demütigung zweiter Ordnung apperzipiert werden kann, nämlich als eine Demütigung, die aus der Nichtanerkennung und Invalidierung einer Demütigung resultiert. In der normativen Dimension sind Demütigungen auf die Negation von Anerkennungsansprüchen angewiesen, in der sozialen Dimension auf entsprechende Triangulationen, was aber zur Folge hat, dass Demütigungsintentionen und noch mehr Demütigungserfahrungen sich wesentlich häufiger einstellen dürften als Demütigungsinteraktionen. Insbesondere in dyadischen Konstellationen dürfte die Objektivität von Demütigungen gerade darin bestehen, dass sie meist unthematisiert bleiben und, wenn nicht, dann umstritten sind.

Wie für viele Funktionszuschreibungen und Bestimmungen von Handlungen als Handlungen dieses oder jenes Typs, so gilt auch für Demütigungen, dass ihre intentionale Apperzeptivität triangulativ nicht hinreichend verdichtet wird und somit ihre soziale Objektivität sich gerade als eine umstrittene oder negierte zeigt. Dabei macht es einen Unterschied, ob sie sich in dyadischen oder triadischen Konstellationen vollziehen, also unter den Augen eines Publikums. Festigt das Publikum die Demütigung, so kann diese zu einem kommunikativ kaum mehr revidierbaren oder uminterpretierbaren Sachverhalt werden, der lange im sozialen Gedächtnis der betroffenen sozialen Konfigurationen haften bleibt. Vollziehen sich Demütigungen in triadischen Konstellationen, so sind damit auch verschärfte Anforderungen an die demütigenden Praktiken gestellt, denn sie müssen als solche symbolisch von allen Beteiligten identifizierbar sein und sich, will man unter Umständen ein unsicheres Publikum beeindrucken, als legitimierte ausweisen können. Man bedient sich solcher Handlungsformate, indem nicht nur Aufmerksamkeit, sondern Sichtbarkeit auf die Betroffenen erzeugt wird, sie werden vorgeführt, zur Schau gestellt und dem öffentlichen Blick preisgegeben. Dennoch – es sind nicht die Praktiken, die demütigend sind, sondern es ist die Apperzeption oder Interpretationen der Praktiken als demütigenden. Im Unterschied zu triadischen Konstellationen können in Dyaden (Zweierbeziehung) auch solche Handlungsformen eingesetzt werden, die sich der privaten oder sogar intimen Kenntnis über individuelle Verletzbarkeiten verdanken.

In triadischen Konstellationen kann man auf ein gewisses Grundrepertoire an demütigenden Praktiken zurückgreifen, in dyadischen, insbesondere personalen Beziehungen hingegen auf solche, die aufgrund des idiosynkratischen Hintergrundwissens eine hohe individuelle Verletzbarkeit garantieren. Umgekehrt ist in triadischen Konstellationen das Risiko, mit Demütigungsakten scheitern zu können, wesentlich höher als in dyadischen Konstellationen. Unter den Augen eines Publikums müssen sich Demütigungen legitimieren können und sie müssen als gerechtfertigt ausgewiesen werden. Dies kann scheitern. Schlägt sich das Publikum auf die Seite des oder der Betroffenen, so kann dies ein wirksamer Schutz vor Demütigungen sein, ja, es ist möglich, dass der Demütigungsversuch scheitert und seinen Betreiber demaskiert. Es darf jedoch nicht übersehen werden, dass nicht nur Akte oder Praktiken als demütigend beschrieben werden, sondern auch Zustände und Prozesse – Zustände der Armut, der Exklusion, der Deprivation, der Verweigerung von Anerkennung. Aber es sind nicht nur solche massiven Eingriffe, sondern auch solche sozialen Transformationsprozesse wie beispielsweise die Deklassierungen der Mittelschicht in den gegenwärtigen kapitalistischen Gesellschaften, die ein erhebliches Demütigungspotential in sich bergen. Um sie als demütigend erfahren zu können, muss aber vorausgesetzt werden, dass diese Zustände und Prozesse als kontingent betrachtet werden und in welcher vermittelten Weise auch immer auf menschliche Urheber zurückgeführt werden können. Die Funktionszuschreibung von Demütigungen ist in ihrer Attribution auf Urheber auf den Kreis menschlicher Verursacher festgelegt, zumindest solcher Verursacher, denen wie auch Göttern und Kräften eine gewisse Absichtlichkeit und Interessiertheit unterstellt werden kann.

2. Demütigungen und Anerkennung

Mit der Beobachtungsabhängigkeit und der triangulativen Verobjektivierung wurden bisher Voraussetzungen benannt, die in der einen oder anderen Weise für alle sozialen Phänomene kennzeichnend sind. Wie aber individuieren sich Demütigungen? Etwas, ein Akt, eine Praktik, ein Zustand, wird als eine Demütigung beobachtet oder apperzipiert, wenn es eine bestimmte Funktion hat, nämlich die der Ausgrenzung oder Infragestellung des normativen Status einer Person. Als normativen Status von Personen kann man den Status begreifen, der auf der Zubilligung und Anerkennung von normativen Rechten beruht, also der Zueignung von Würde, von Respekt und Achtung. Demütigungen sind die Handlungsformen, in denen diese in Frage gestellt oder abgesprochen werden. Demütigungen realisieren sich also dann, wenn der normative Status von Personen oder Gruppen in Frage gestellt oder aberkannt wird. Damit ist aber in sozialontologischer Hinsicht eine wichtige Voraussetzung für die Existenz wie für die Individuierung von Demütigungen formuliert: Demütigungen haben einen intrinsischen Bezug zu normativen Ordnungen, und zwar solchen spezifischer Art, die man als Ordnungen der Anerkennung bestimmen kann. Demütigungen supervenieren auf Anerkennungsordnungen. Der intrinsische Bezug besteht in der Negation von entsprechenden Anerkennungsansprüchen oder –erwartungen.

Demütigungen sind in komplexe normative Zuschreibungen eingebettet. Man kann eigentlich nur demütigen, wenn man einerseits die Geltung von Anerkennungsordnungen behauptet und sie andererseits in Bezug auf bestimmte Individuen oder Gruppen negiert. Dabei lassen sich aufgrund der Ausdifferenzierung von Geltungssphären unterschiedliche Dimensionen der Anerkennung unterscheiden:

Somit lässt sich innerhalb der Anerkennungsordnungen eine qualitative, eine generische und eine universale Dimension identifizieren. Oder in Bezug auf die Möglichkeit von Demütigungen formuliert: Man kann Individuen dadurch demütigen, dass man ihre besonderen Qualitäten und Eigenschaften nicht achtet, sondern sie zum Grund der Negation von Anerkennungsansprüchen macht. Individuen kann aufgrund ihrer Zugehörigkeit oder Mitgliedschaft in Gruppen oder Gemeinschaften Respekt verweigert werden, eine Aberkennung, die sich häufig in der Form von abwertenden Klassifikationen und Kategorisierungen vollzieht. Schließlich können Individuen in ihrer Personalität und damit in ihrer Würde als Mitglied der menschlichen Gemeinschaft betroffen sein. In diesen drei Dimensionen artikulieren sich somit in Bezug auf den normativen Status von Individuen spezifische Kombinationen von Universalität und Partikularität. Solche internen Differenzierungen in den Ordnungen der Anerkennung haben sich historisch und kulturell aufgeschichtet.

Die Möglichkeit, dass sich Demütigungen realisieren, dass sie ausgeübt oder erfahren und erlitten werden, ist normativ mit der Geltung von Anerkennungsordnungen verbunden. Mit dem Begriff der Anerkennung beziehe ich mich auf die entsprechenden philosophischen Tradition von Fichte und Hegel, die in unterschiedlicher Weise den Modus gelingender Subjektivität und Intersubjektivität an die Realisierung von Anerkennungsverhältnissen binden. Auf diese Diskussionen können wir uns an dieser Stelle nicht einlassen, denn hier wird Anerkennung nicht als eine Dimension von Intersubjektivität, sondern als normative Ordnung begriffen, aus der sich Erwartungen und Ansprüche im Hinblick auf den normativen Status von Individuen und Gruppen ableiten lassen. Es scheint soziologisch geboten zu sein, von einer sich entlang ihrer Sphären ausdifferenzierenden Pluralität von unterschiedlichen normativen Ordnungen auszugehen, von denen die Anerkennungsordnung nur eine ist. Kristalline normative Ordnungen finden sich über die vielfältigen lebensweltlichen Konventionen und Moralen hinaus

Demütigungen sind wie Beschämungen oder Beleidigungen ein probates Mittel, um Anerkennungsverhältnisse und damit das Verhältnis von partikularen und universalen Geltungsansprüchen von Identitäten und Lebensformen zu regulieren.

3. Demütigungen als »Krisis«

Auch andere Sozialformen als Demütigungen beziehen sich auf den normativen Status von Individuen oder Gruppen. Hier ist in erster Linie an Beschämungen zu denken. Der Unterschied zwischen Demütigungen und Beschämungen liegt nicht, in dem öffentlichen oder privaten Kontext ihrer Inszenierung, sondern in ihrer Funktion. Beschämungen verweisen auf die Verfehlungen und Abweichungen von Individuen und Gruppen und stabilisieren damit die geltenden Ordnungen, sie zielen auf Konformität und Normalisierung, Demütigungen hingegen regulieren die Zugehörigkeit, Gleichberechtigung und Teilhaberschaft von Individuen und Gruppen. Der normative Status von Individuen und Gruppen wird somit in zwei Zonen bestimmt, einerseits in Bezug auf die Frage, wem überhaupt Achtung, Respekt und Würde zugesprochen werden kann, und andererseits in Bezug auf die Problematik der Abweichung und Verfehlung von moralischen Standards in diesen Ordnungen. Demütigungen zielen auf Ausschluss und die Negation von Anerkennungserwartungen, sie sind intrinsisch auf Anerkennungsordnungen bezogen. Beschämungen hingegen supervenieren auf moralischen Ordnungen und zielen somit auf die Korrektur von Verfehlungen mit dem Ziel der Sanktionierung und möglicherweise einer weiteren Inklusion der geläuterten Betroffenen. Beschämungen setzen Verfehlungen voraus, Demütigungen hingegen die wie immer auch beurteilte und hergestellte Differenz des oder der Anderen. Es sei an dieser Stelle nochmals darauf verwiesen, dass dies keine Unterscheidung von Praktiken oder Ereignissen ist, sondern von Funktionen. Alle möglichen Akte und Geschehnisse können als Demütigung oder als Beschämung interpretiert werden; ob etwas als das eine oder andere bestimmt wird, hängt von der realisierten Funktion ab. Und beide Handlungsformate, Demütigungen und Beschämungen, führen dann, wenn sie sich gleichsam erfolgreich vollziehen, bei den Betroffenen zu schamgeprägten emotionalen Lagen. Das Empfinden von Scham aber ist intrinsisch an die Anerkennung der Regeln oder Erwartungen gebunden, die man verletzt hat oder denen man nicht gerecht wurde. Ist diese Konsequenz gegeben, so konvertieren Demütigungen in Beschämungen, denn in diesen wird die Geltung der normativen Ordnung wiederum bestätigt.

Im Gegensatz zu Beschämungen sind Demütigungen nicht auf die Evokation (Erweckung von Vorstellungen) spezifischer Emotionen festgelegt. Demütigungen erzeugen und repräsentieren Krisensituationen. Als massive Versuche der Aberkennung von partikularen oder universal geltenden Identitätsansprüchen transformieren sie soziale Konstellationen in eine binäre Entscheidungssituation, in denen die Demütigung in Abhängigkeit von den situativ gegebenen Umständen entweder gelingt oder scheitert. Entweder wird die Machtasymmetrie und damit die Ohnmacht auf der Seite der Betroffenen bestätigt, oder die Verhältnisse werden rekonfiguriert. Selbst dann, wenn ein Demütigungsversuch scheitert, ist die soziale Konstellation nicht mehr diejenige, die sie war. Demütigungen sind Krisensituationen, die kaum vergessen werden können, auch durch Identitätsarbeit kaum tilgbar sind und somit zu einer massiven Transformation von Erwartungsstrukturen führen. Dies gilt nicht nur in der sozialen, sondern auch in der psychischen Referenz und insbesondere in Bezug auf die emotionalen Reaktionen, die sich ebenso neu ordnen müssen und dabei das gesamte Spektrum von Hass und Wut bis hin zu Verzweiflung und Angst umfassen können.

Schließlich lässt sich auch zwischen Demütigungen und Beleidigungen unterscheiden. Damit ist aber keine Unterscheidung in der Funktionszuschreibung verbunden, sondern in der Autorität von Funktionszuschreibungen. Autorität ist eine relationale Eigenschaft von Individuen oder Kollektiven, also eine Eigenschaft, die sie nur im relationalen Gefüge mit anderen Akteuren haben. Das Potential, demütigen zu können, setzt eine Autorität des Sprechens und eine Macht des Handelns voraus, die jemand nur in spezifischen Konfigurationen haben kann, sei es in solchen, die in besonderer Weise mit institutionalisierten oder legitimierten Herrschaftsbefugnissen ausgestattet sind, sei es in solchen, die situativ in einzigartigen triadischen Konstellationen gegeben sind. Man unterscheidet zwischen Beleidigung (insult) und Demütigung (humiliation). Der Unterschied beruht darauf, dass Beleidigungen die Reputation von Individuen, Demütigungen hingegen die allgemeine Würde von Menschen bedrohen. Aber auch diese Unterscheidung ist noch zu sehr an Praktiken orientiert und berücksichtigt zu wenig die Funktion, die ein Akt haben kann, oder die sozialen Voraussetzungen, unter denen Akten spezifische Funktionen zugeschrieben werden können. Von daher lässt sich konstatieren, dass als Beleidigung ein Akt aufgefasst wird, der sich in eher machtsymmetrischen Konstellationen realisiert, als Demütigung hingegen ein Akt, der eine institutionalisierte oder situativ sich realisierende Machtasymmetrie voraussetzt. Demütigungen setzen eine situativ gegebene Autorität des Sprechens voraus, die sich auf die Geltung der Anerkennungsordnung einer Gruppe oder Gemeinschaft beruft oder diese zumindest supponiert. Mitunter stellt sich auch erst nachträglich ein, ob etwas als eine Demütigung oder eine Beleidigung aufzufassen ist, nämlich vor den konstitutiven Machtkonstellationen, die sich durch die entsprechenden Akte ergeben. Aber wie auch immer – die Möglichkeit, demütigen zu können, ist denen versagt, die keine Autorität haben, den »Wert« von Situationen, Zuständen oder Akten zu bestimmen. Dies zeigt sich insbesondere in den von Goffman (1961) beschriebenen Situationen des »loopings«. Solche Institutionen sind nicht zuletzt deshalb totale Institutionen, weil jede Abwehr von Demütigungen als Legitimation für weitere Sanktionen betrachtet wird, jegliche Gegenwehr also wieder zum Ausgangspunkt zurückführt.

In den bisherigen Analysen über Demütigungsprozeduren, die bisher Fälle aus dem Bereich der Altenpflege, der universitären Kommunikation, behördlicher Verfügungen, polizeilicher Praxis und militärischer Ordnungen untersuchten, kann ein Punkt herausgestellt werden: Wie schon erwähnt, sind die strukturellen und kommunikativen Opportunitäten, demütigen zu können, erheblich gewachsen, ebenso die normativen Voraussetzungen, also die Orientierung und Legitimation von Anerkennungsordnungen in ihren drei Dimensionen, denn auch diese finden sich stärker generalisiert und werden umfassend in Geltung gesetzt. Aber es lässt sich, orthogonal zu diesen drei Dimensionen der Würde, des Respekts und der Achtung stehend, auch eine formationsspezifische Differenzierung von Demütigungen und Demütigungsoptionen feststellen, nämlich in Bezug darauf, dass in solchen Formationen wie der Politik, der Kunst oder der Wissenschaft, um nur diese zu nennen, eigene Anerkennungsordnungen mit eigenen Demütigungsopportunitäten und Demütigungsspielen etabliert werden. In solchen werden eigene Werte kreiert, beispielsweise öffentliches Ansehen, künstlerische oder wissenschaftliche Reputation, die Vergleichshorizonte mit entsprechenden Positionierungsoptionen eröffnen. Für organisational verdichtete Kommunikationsverhältnisse ist häufig eine Überlagerung von spezifischen Anerkennungsordnungen festzustellen. So findet sich beispielsweise in Universitäten eine sich mitunter wechselseitig verstärkende Kombinatorik von subtilen Anerkennungsrelationen, in welcher sich auf allen Ebenen die Problematik einer habituell und kulturell adäquaten Zugehörigkeit, der geschlechtlich konnotierten Zuordnung von Positionen und Aufgaben, der akademischen wie wissenschaftlichen Reputation und gerade unter den Studierenden der Konkurrenz um Sichtbarkeit und Netzwerkzugehörigkeiten ein Demütigungsregime herausbildet, welches intern aber keine kommunikative Resonanz erfährt, sondern individuell und damit extern bewältigt werden muss. Dort also, wo es Anerkennungsordnungen sui generis gibt, liegen auch Demütigungen nicht fern, denn sie sind das vornehmliche Handlungsformat, durch das sich solche Ordnungen regulieren.